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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmern, Ferienwohnung und Ferienbungalow, etc. nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen der Burg-Pension, Marienkirchplatz 5, 39638 Gardelegen, Telefon: 015205757100 (nachfolgend „Pension“ genannt) und seinen Gästen (nachfolgend „Gast“ genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.

Vertragsabschluss

1. Wird ein Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. DiePension ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Anreise des Gastes zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in bar zu bezahlen.

3. Die von der Pension angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.

Übergabe und Rückgabe der Unterkunft

Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen der Pension und dem Gast getroffen werden.

Rücktritt

Es gelten die Bedingungen laut Beherbergungsvertrag.

Zusätzliche Kosten/ Beschädigungen

1. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Pension zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohnung/das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich der Pension unterstehen. Sämtliche von der Pension zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.

2. Fallen neben den von der Pension angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behält sich die Pension vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Kündigung durch die Pension

Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens der Pension schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Pension zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.

Sorgfalt

1. Die Unterkunft darf nur mit der im Ver­trag an­ge­ge­be­nen Per­so­nen­zahl be­legt wer­den. Ab­wei­chun­gen hier­von be­dür­fen ei­ner vor­he­ri­gen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung mit der Pension. Die an­ge­ge­be­ne max. Per­so­nen­zahl schließt auch Kin­der ein. Im Fal­le ei­ner Über­be­le­gung ist die Pension be­rech­tigt, ei­ne zu­sätz­li­che an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung für den Zeit­raum der Über­be­le­gung zu ver­lan­gen. Die über­zäh­li­gen Per­so­nen ha­ben un­ver­züg­lich die Unterkunft zu verlassen.

2. Das Aufstel­len von Zel­ten, Wohn­wa­gen oder ähn­li­chem auf dem Grund­stück ist nicht er­laubt.

3. Die Pension haf­tet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch ein­ge­brach­te Sa­chen ein­schließ­lich PKW. Die Ein­brin­gung des ei­ge­nen Ei­gen­tums in die Unterkunft ein­schließ­lich der Ein­stel­lung des PKW auf dem Park­platz erfolgt auf eigene Gefahr.

4. Der Gast verpflich­tet sich wei­ter, bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Lei­stungs­stö­run­gen al­les zu­mut­ba­re zu tun, um zu ei­ner Be­he­bung der Stö­rung bei­zu­tra­gen und even­tu­el­le Schä­den so ge­ring wie möglich zu halten.

5. Ansprü­che und Be­an­stan­dun­gen we­gen nicht ver­trags­ge­mäß er­hal­te­ner Lei­stun­gen sind un­ver­züg­lich, noch wäh­rend sei­nes Auf­ent­hal­tes gegenüber der Pension anzuzeigen.

6. Ein Haustier darf nur nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mit der Pension mit­ge­bracht wer­den. Die­ses muss in der Re­ser­vie­rung an­ge­zeigt wer­den. Für je­de durch die ein­ge­brach­ten Haus­tie­re ver­ur­sach­ten Schä­den haf­tet aus­schließ­lich der ein­brin­gen­de Gast.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Gardelegen

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.